Bundeswirtschaftsminister Altmeier hat die Eckpunkte der sog. „Corona-Soforthilfe“, die in den Medien als „Zuschuss“ titulierten Geldbeträgen, veröffentlicht. Das Programmvolumen beträgt bis zu 50 Mrd. € bei maximaler Ausschöpfung von 3 Mio. Selbständigen und Kleinstunternehmen, die den steuerbaren Zuschuss maximal über „3+2“ Monate erhalten. Nicht verwendete Haushaltsmittel fließen in den Haushalt zurück [vgl. Eckpunkte Papier BMWi vom 23.3.2020].
Ein Unternehmer verkaufte umsatzsteuerpflichtig Computer und Software. Er machte Vorsteuer aus dem Erwerb von Elektronikartikeln von den Zulieferfirmen T und F geltend. Die Waren wurden ihm von der A-AG angeboten, von der er die Waren entweder abholte oder sie von der A-AG direkt an seine Abnehmer verschicken ließ.